Ableitfähige Transportbehälter und Verpackungen

Prinzipiell werden drei Arten von Verpackungen unterschieden.
Den ESD-Schutz gewährleisten müssen:
  • Direkt anliegende Verpackungen in unmittelbarem Kontakt mit dem Bauteil.
  • Lose umhüllende Verpackungen insbesondere für den Transport unter kontrollierten Bedingungen.
Äußere Verpackungen dagegen müssen nur einen zusätzlichen mechanischen Schutz vor Beschädigungen und Verschmutzung bieten. Die folgende Tabelle listet die notwendigen Eigenschaften auf.

Verpackungen, Einsatzbereiche und ESD-deren Spannungsempfindlichkeit
Die allgemeinen Anforderungen müssen der folgenden Tabelle entsprechen Einsatzbereiche ESD-Spannungsempfindlichkeit(1)
  Verpackung
direkt anliegend (2)






Lose umhüllend(2)


EGB spannungslos 1kOhm bis 1 TeraOhm
1mOhm bis 1 GigaOhm
antistatisch (3)
EGB unter Spannung 100 MOhm bis 1 MOhm
100 kOhm bis GigaOhm
antistatisch(3)
innerhalb ESD-Schutzzone 1kOhm bis 1MOhm
1mOhm bis 1 kOhm
oder
elektrostatisch abschirmend
  außerhalb ESD-Schutzzone elektrostatisch abschirmend
äußere Verpackung Keine Forderungen, jedoch antistatisch wenn
a) EGB ohne lose Umhüllung in äußerer Verpackung
b) äußere Verpackung in ESD-Schutzzone gebacht wird
Spezifischer Oberflächenwiderstand in Ohm
Spezifischer Durchgangswiderstand in Ohm/m (Ohm pro Meter)
(1) Soweit vom Hersteller nicht festgelegt, gilt die ESD-Spannungsempfindlichkeit bis 4000 Volt
(2) Ein einzelner abgeschirmter Beutel mit antistatischer unt elektrostatisch ableitender innerer Oberfläche kann sowohl als direkt anliegend als auch als lose umhüllende Verpackung betrachtet werden. Voraussetzung ist, dass die äußere Oberfläche elektrostatisch ableitend ist und für den mechanischen Schutz ein antistatischer Behälter zur Verfügung steht.
(3) Bei Oberflächenwiderständen über 10 GigaOhm wird eine Ableitzeit von 1000 Volt auf 50 Volt von maximal zwei Sekunden gefordert.

Das Verpackungsmaterial muss diese Eigenschaft über den gesamten Zeitraum seiner Verwendung beibehalten.
Alle Materialien, die unzulässige elektrostatische Aufladungen erzeugen können, sind als direkt anliegende oder lose umhüllende Verpackung ungeeignet. Sie dürfen in den ESD-Schutzzonen nicht verwendet werden. Dazu gehören alle synthetischen Materialien, die nicht antistatisch, elektrostatisch ableitfähig sind oder in elektrostatisch ableitfähiges Material verpackt wurden.


  Direkt anliegende Verpackung
Direkt anliegende Verpackungen, Hilfsmaterialien und Transportmittel, die in unmittelbaren Kontakt mit EGBs verwendet werden, müssen die Aufladung durch Reibung minimieren und das Ableiten der Ladung gewährleisten. Sie müssen elektrostatisch ableitend sein.
Eingesetzte Folien, Wellpappverpackungen, Kunststoffbehälter, metallisierte Kisten usw. müssen dieser Forderung entsprechen.
Der spezifische Oberflächenwiderstand darf grundsätzlich den Wert von 1 k? nicht unterschreiten. Dies gilt auch bei spannungslosen EGBs.
Bei unter Spannung stehenden EGBs, z.B. geladene Kondensatoren, Bauteile, die eine permanente Spannungsversorgung über eine Batterie haben usw. darf ein Mindestwert von 100 MOhm nicht unterschritten werden.
Im Allgemeinen sind die gebräuchlichen Beutel, in welche die Baugruppen verpackt werden, sind sowohl direkt anliegende als auch lose umhüllende Verpackungen.


  Lose umhüllende Verpackungen
Lose umhüllende Verpackungen zum Schutz empfindlicher EGBs müssen außerhalb von ESD-Schutzzonen elektrostatisch abschirmend sein. Bei Gebrauch in EGB-Schutzzonen können die Anforderungen, allerdings mit Einschränkungen, reduziert werden.
Loses Füllmaterial muss antistatisch und elektrostatisch ableitend sein, wenn eine Gefährdung der EGBs ausgeschlossen sein soll.
Ein einzelner Beutel kann sowohl lose umhüllend als auch direkt anliegend sein. Voraussetzung ist, dass er elektrostatisch abschirmt, die innere Oberfläche antistatisch ist und sowohl die innere als auch die äußere Oberfläche elektrostatisch ableitend sind.
Der rosa- und schwarzfarbene Noppenschaumstoff, offenzelliger PU-Schaumstoff und offenzelliger PUR-Schaumstoff, der sich zum Teil in den Transportbehältern befindet, gilt als lose umhüllende Verpackung.
Desweiteren sind der gebräuchliche MOS-Schaumstoff, Polyäthylenschaumstoff, auch Speckschaum genannt, lose umhüllende Verpackungen.



  Äußere Verpackungen
Äußere Verpackungen müssen allen zusätzlichen Anforderungen entsprechen. Das heißt, sie muss mechanisch stabil sein, vor Verschmutzung schützen und gegebenenfalls Beschädigungen durch Bewegungen des Materials in der Verpackung verhindern.
Elektrostatische Eigenschaften sind nicht gefordert, wenn der ESD-Schutz durch die innere Verpackung gewährleistet wird. Das Material muss jedoch antistatisch sein, wenn die Verpackung in eine ESD-Schutzzone gebracht wird.
Äußere Verpackungen sind Kunststoff-Boxen aus Polypropylen-Material, die schwarzen Wellpappe-Boxen sowie die schwarzen Lagerboxen.